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Finanzieren mit Steuerbonus zurück

Lassen Sie den Staat beim Darlehen mitzahlen

 Wenn Sie ein Darlehen aufnehmen, um sich den Traum vom Wohnen zu erfüllen, dann unterstützt Sie dabei zumindest indirekt Vater Staat.

Wenn Sie bleibende Werte schaffen oder Ihren Beitrag leisten, um die Umwelt zu entlasten, dann ist dies auch dem Staat etwas wert. Was heißt das konkret? Wenn Sie ein Darlehen aufnehmen, um sich eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen oder um bestimmte Verbesserungsarbeiten an der Wohnung vorzunehmen, dann können Sie die Raten für das Darlehen von der Steuer absetzen. Sie zahlen also für die Laufzeit des Darlehens weniger Steuer. Auch wenn Sie etwa in thermische Sanierungsmaßnahmen investieren, dann können Sie steuerliche Vorteile lukrieren.

Ihr Steuerbonus beim Finanzieren - Ein Überblick

Raten von der Steuer absetzen

  • Was können Sie absetzen?
    Sie können als Einzelner insgesamt Sonderausgaben bis zu 2.920 Euro geltend machen. Als Alleinerzieher bzw. Alleinerzieherin verdoppelt sich der Betrag (also auf 5.840 Euro). Wenn Sie für mindestens drei Kinder zu sorgen haben, erhöht sich der Betrag um weitere 1.460 Euro auf 7.300 Euro. Die Sonderausgaben werden zu einem Viertel steuerwirksam. Von diesem Viertel wird die Sonderausgabenpauschale von 60 Euro abgezogen, die bereits bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt ist. Sonderausgaben wirken sich also nur dann steuermindernd aus, wenn Sie höher als 240 Euro sind.
  • Wer ist begünstigt?
    In den Genuss der steuerlichen Absetzbarkeit von Sonderausgaben kommen alle jene, bei denen der Gesamtbetrag der Einkünfte jährlich 36.400 Euro nicht übersteigt. Ab einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro werden Sonderausgaben nicht mehr berücksichtigt. Zwischen 36.400 und 60.000 Euro kommt eine Einschleifregelung zum Tragen.
  • Was können Sie absetzen?
    Unter Sonderausgaben fallen Aufwendungen für die Errichtung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, aber auch Zahlungen für achtjährig gebundene Beträge an Bauträger (Mietwohnung, Genossenschaften). Sie können als Sonderausgaben darüber hinaus verschiedene Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen geltend machen, vor allem solche, die einer Minderung des Energieverbrauches oder einem effizienteren Einsatz der Energie dienen. Nicht absetzbar sind aber laufende Wartungsarbeiten bzw. Kosten für die Einrichtung.
Gebührenvorteil
Neben der steuerlichen Absetzbarkeit der Raten können Sie bei der Wohnraumfinanzierung einen weiteren Vorteil nutzen: Bei geförderten Wohnungen mit einer Wohnnutzfläche von bis zu 130 m2 (bzw. 150 m2 bei fünf oder mehr Personen im Haushalt) entfällt nämlich die Gebühr für die Eintragung des Pfandrechtes im Grundbuch in der Höhe von sonst 1,2 Prozent.